Die drei Schichten der Altersvorsorge
Seit 2005 sprechen wir in Deutschland nicht mehr von den drei "Säulen", sondern den drei "Schichten" der Altersvorsorge. Dies ist insofern wichtig, als die steuer- und sozialversicherungs- rechtlichen Grundlagen sich z.T. erheblich verändert haben. Im Wesentlichen bedeutet dies: In Schicht I und II haben wir die "nachgelagerte" Besteuerung, in Schicht III die "vorgelagerte". Schicht I und II bieten in der Ansparphase Steuervorteile, dafür werden die Renten daraus besteuert. Schicht III bietet keine Vorteile in der Ansparphase, dafür ist die Besteuerung der Renten sehr niedrig.
In Schicht I gilt ein maximal staatlich geförderter Betrag von 20.000,- Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu Versorgungswerken zu berücksichtigen sind, wenn es darum geht, den maximal förderfähigen Beitrag für Rürupverträge zu ermitteln.
Rürup - Schicht I
Die mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 eingeführten "Rürup-Renten" oder "Basis-Renten" bieten eine zum Teil hohe Steuerersparnis. Sie sind das einzige Rentenmodell, mit dem auch Selbstständige in den Genuss staatlicher Förderung kommen können. Die Kehrseiten dieser Medaille sind jedoch vielschichtig und sollten sorgsam abgewogen werden.
Wichtig zu wissen: Es besteht keinerlei Grund einen hohen monatlichen Festbeitrag zu vereinbaren. Gute Anbieter lassen jederzeit flexible Zuzahlungen zu! So können Sie jedes Jahr erneut für sich prüfen, ob Ihre Finanzen eine Zuzahlung erlauben und sinnvoll erscheinen lässt.
Riester - Schicht II
Die 2001 mit der "Riesterreform" eingeführten Privatrenten sollen die Lücke schließen, die eben mit dieser Reform zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden ist. Staatliche Zuschüsse und Steuerersparnisse machen diese Absicherung für Viele interessant. Förderfähig sind Versicherungspflichtige in der staatlichen Rentenversicherung sowie deren Ehepartner, Beamte und Mitglieder der Künstlersozialkasse sowie alle freiberuflichen Hebammen, Physiotherapeuten, Honorarlehrer..., die Pflichtbeiträge zur GRV zahlen.
Gut sind nicht die Produkte mit den niedrigsten Kosten, sondern die, die nach Kosten die beste Rendite bringen. Achtung: Obwohl alle Produktanbieter seit 2009 dazu verpflichtet sind, die Kosten transparent auszuweisen, bedienen sich viele des Tricks, nur einen Teil auszuweisen und weitere Kosten im Text zu verstecken.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Schicht II
Alle Arbeitnehmer und Beamte haben ein Recht darauf, einen Teil ihres Bruttogehaltes in betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Leider wissen dies viele Arbeitgeber nicht. Dabei sind sie sogar verpflichtet, ihre Mitarbeiter darüber zu informieren. Beiträge zur sog. "Gehaltsumwandlung" sind nicht nur steuerfrei, sondern auch von den Sozialabgaben befreit (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Zwar darf ein Arbeitgeber die seinerseits eingesparten Sozialbeiträge für sich behalten: Einen fairen Arbeitgeber erkennt man allerdings daran, dass er diese Ersparnis dem Arbeitnehmer in den Rentenvertrag zuschießt.
Wichtig: Wenn mehrere Mitarbeiter einer Firma sich über den gleichen Anbieter versichern, sind meistens Gruppenverträge mit z.T. deutlich reduzierten Abschlusskosten möglich.
Betriebliche Altersvorsorge und Riester schließen sich übrigens NICHT gegenseitig aus - Sie können beides machen.
Private Rentenversicherungen - Schicht III
Ob klassische Rentenversicherung oder Fondspolice: hier fließen Ihre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen. Dafür sind die Gewinne aller Verträge, die mindestens 12 Jahre laufen und nicht vor dem 62. Lebensjahr abgerufen werden, nur zur Hälfte steuerpflichtig* wenn Sie das Kapital abrufen. Entscheiden Sie sich für eine lebenslange Verrentung, gilt der sog. "Rentenertrags- anteil": Fließt z.B. die erste Rentenzahlung mit 65 Jahren, müssen Sie nur auf 18% dieser Rente Steuern bezahlen.
*für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden gilt: nach 12 Jahren sind alle Gewinne steuerfrei.