Compliance/Verhaltenskodex

Für die Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin und Anlageberaterin lege ich für mich und meine Mitarbeiterinnen die nachfolgenden Regeln zugrunde:

  1. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin und Anlageberaterin erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze einer ehrbaren Kauffrau bzw. Versicherungs- und Finanzmaklerin.

  2. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – einschließlich der für die Kundin/den Kunden bedeutenden Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – sind der Kundin/dem Kunden einfach und für sie/ihn verständlich aufzuzeigen. Der Kundin/dem Kunden ist durch diese Information eine individuelle Entscheidung zu ermöglichen. Angaben über mögliche künftige Leistungen, insbesondere im Bereich lang laufender Altersvorsorgeprodukte, wie Annahmen zu der Entwicklung des Kapitalmarktes und zur Renditeentwicklung eines Produktes, sind transparent in standardisierten, branchenweit akzeptierten Verfahren plausibel darzustellen.

  3. Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung der Kundin/des Kunden, die sich an ihren/seinen Bedürfnissen orientiert und regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse der Kundin/des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.

  4. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.

  5. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten.

  6. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.

  7. Zu den Grundlagen der Anlagen- und Versicherungsvermittlungstätigkeit gehört die Beratung und Betreuung der Kundin/des Kunden auch nach Vertragsschluss während der Dauer der Depotführung bzw. des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.

  8. Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Die Kundin/der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungs- und Anlageverträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für die Kundin/den Kunden verbunden sein. Die Kundin/der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.

  9. Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin und Anlageberaterin.

  10. Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungs- und Investmentunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Vermittlerin, speziell als Maklerin keine Beeinträchtigung erfahren darf.

  11. Das bewährte Ombudsleutesystem der Versicherungs- und Finanzwirtschaft bietet der Kundin/dem Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungs- und Investmentunternehmen sondern auch mit VermittlerInnen. Die Kundin/der Kunde wird von der Vermittlerin auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.

  12. Die Texte auf dieser Homepage dienen nur der vorläufigen Information und sind eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.