Änderungen Altersvorsorge ab 2025
Änderungen bei der Altersvorsorge ab 2025
Schicht I - Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und Basis-Rentenversicherungen (= Rürup-Verträge)
Steuerlich relevant ist die Anhebung der jährlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen von 27.566 € auf 29.344 € pro Person. Dies gilt auch für bestehende Verträge.
Schicht II - Betriebliche Altersvorsorge und "Riester"-Renten
Ab 2025 können Arbeitnehmerinnen bis zu 644 Euro monatlich steuerfrei in ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen – davon bleiben 322 Euro auch sozialversicherungsfrei. Die neue Höchstgrenze gilt auch für Bestandsverträge.
Schicht III - Private Lebens- und Rentenversicherungen:
Aufgrund des aktuell höheren EZB-Zinsniveaus erlaubt das Bundesaufsichtsamt für Finanzen (Bafin) jetzt eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses (umgangssprachlich Garantiezins) von 0,25 % auf 1 % p.a.. Dies führt bei neuen Verträgen zu etwas höheren garantierten Werten.