Neues fürs Alter?

Neues fürs Alter?

Endlich eine sinnvolle Reform: Das Altersvorsorgedepot kommt.

Was bedeutet das und sollten Sie bereits handeln?

  • Das Altersvorsorgedepot kommt zum 1. Januar 2027 und löst die bisherige Riester-Rente ab.
  • Wenn Sie bereits einen Riestervertrag haben, wird der Versicherer auf Sie zukommen und Ihnen Wechselmöglichkeiten vorstellen.
  • Die neuen Produkte befinden sich noch in der Entwicklung und kommen voraussichtlich frühestens ab Januar 2027 auf den Markt.
  • Alte Verträge können bestehen bleiben, müssen es aber nicht.

Sie können also zunächst (noch) abwarten.

Welche Vorteile bietet das neue Altersvorsorgedepot?

  • Höhere Renditechancen durch den Wegfall der Beitragsgarantie

Anders als bei der Riester-Rente besteht keine Verpflichtung mehr, die eingezahlten Beiträge zu 100 % zu garantieren. Dadurch kann das Altersvorsorgedepot – je nach persönlicher Anlagestrategie – vollständig in Aktienfonds oder ETFs investieren.

Garantien kosten Geld - Langfristig bieten Aktien bessere Renditechancen als viele sicherheitsorientierte Anlagen.

  • Direkte staatliche Förderung

Grundzulage: Für jeden selbst eingezahlten Euro erhalten Anlegerinnen und Anleger bis zu einer jährlichen Einzahlung von 360 € eine staatliche Zulage von 50 Cent (maximal 180 € pro Jahr).

Für den darüber hinaus eingezahlten Betrag bis zu einer jährlichen Einzahlung von insgesamt 1.800 € beträgt die staatliche Zulage 25 Cent je eingezahltem Euro. Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 € pro Person und Jahr.

Kinderzulage: Für jedes Kind gibt es eine staatliche Zulage in Höhe der Eigenbeiträge, maximal 300 € pro Kind und Jahr.

  • Steuervorteile und Zinseszins

In der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Dividenden und Umschichtungen innerhalb des Depots steuerfrei.

Dadurch entfaltet der Zinseszins über Jahrzehnte seine volle Wirkung, da keine Vorabpauschale oder Abgeltungssteuer abgezogen wird.

  • Flexibilität und Vererbbarkeit

Flexible Auszahlung: In der Auszahlungsphase sind Anlegerinnen und Anleger nicht mehr verpflichtet, eine lebenslange Rente zu wählen. Stattdessen können sie sich auch für einen zeitlich befristeten Auszahlungsplan entscheiden, zum Beispiel bis zum 85. Lebensjahr.

Im Todesfall soll noch nicht ausgezahltes Kapital vererbbar bleiben.

Achtung: Nicht vorschnell wechseln!

Nach heutigem Stand wird es auch Fälle geben, in denen die bisherige Riester-Förderung finanziell günstiger ist. Dazu zählen zum Beispiel Personen mit sehr geringem Einkommen und mehreren Kindern, die ab 2008 geboren wurden.

Hintergrund: Im bisherigen Riester-System reicht in bestimmten Fällen ein Mindesteigenbeitrag von 60 € pro Jahr, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Diese besteht aus einer Grundzulage von 175 € sowie einer Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr (für ab 2008 geborene Kinder).

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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